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Drohnenflug

Moordorf ab den 30. Juli 2025

Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) wird ab dem 30. Juli 2025 in Moordorf (Südbrookmerland) Drohnenflüge durchführen, um Luftbilder aufzunehmen. Die Arbeiten werden etwa einen Tag in Anspruch nehmen. Anlass ist eine aktuelle Aufnahme als Plangrundlage für den Bebauungsplan.

 

Die Befliegung erfolgt gemäß der dem LGLN erteilten Betriebsgenehmigung in der sogenannten speziellen Kategorie für Drohnenbefliegungen. Bei der Befliegung werden die Vorgaben des Datenschutzes hinsichtlich personenbezogener oder personenbeziehbarer Informationen eingehalten. Weitergehende Informationen zum Datenschutz und der Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung des LGLN unter  www.lgln.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_amp_organisation/datenschutz/datenschutz-im-lgln-138166.html.

Bei Rückfragen zur Drohnenbefliegung wenden Sie sich bitte an Frau Ayleen Kreienkamp,   Tel.: 04221/9176-18, E-Mail: uav@lgln.niedersachsen.de.